BEITRITTSERKLÄRUNG
GAST-MITGLIED KSVL

Wir freuen uns, dass Sie Gast-Mitglied beim KSVL werden möchten.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Sollten manche Daten noch nicht verfügbar sein (ÖSV-Nr.), können diese nachgereicht werden.

Beitritt-Gast-Mitglied
Ja, ich möchte …

Ich möchte als befristetes Gast-Mitglied dem Klagenfurter Segelverein Loretto (KSVL) beitreten und erkläre,

  • die geltenden Vereinsstatuten
  • die geltenden Kranrichtlinien
  • die geltende Liegeplatz und Hafenordnung

im vollem Umfang anzuerkennen.

Voraussetzung für die Gastmitgliedschaft im KSVL ist der Besitz des Segelscheines „BfA Binnen“. Die Gastmitgliedschaft beginnt am 1.5. des jeweiligen Jahres und endet automatisch am 31.10. des jeweiligen Jahres. Jedes Mitglied ist verpflichtet während der gesamten Vereinsmitgliedschaft einen Haftpflichtversicherungsschutz über eine Deckungssumme von mindestens € 1,5 Mio. vorweisen zu können. Über eine Aufnahme als Gastmitglied entscheidet der Vorstand des KSVL.

(falls vorhanden)
(Motorbootschein, Tauchschein, Rettungsschein, etc.)

Jede Datenänderung (Bootswechsel, Wohnsitzwechsel, Änderung der E-Mail-Adresse, Änderung der Bankverbindung, etc.) ist dem Verein unverzüglich per Mail oder postalisch bekannt zu geben.

Einmalig ist beim Vereinsbeitritt eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

Kostenaufstellung:
Jahresbegbühr für Gast-Mitgliedschaft € 1.200,00 (jährlich)

Die Jahresgebühr ist unmittelbar nach positivem Beschluss des Vorstands über die Aufnahme als befristetes Gast-Mitglied auf das Konto des KSVL einzuzahlen. Im Falle einer Einzugsermächtigung wird die Vorschreibung vom bekanntgegebenen Konto abgebucht.

Verbindliche Anmeldung
Datenschutz