BEITRITTSERKLÄRUNG KSVL

Wir freuen uns, dass Sie Mitglied des KSVL werden möchten.
Achtung: Vor dem abschicken des Formulars muss eine SEPA-Lastschrift erstellt und unterschrieben werden. Danach muss die SEPA-Lastschrift in diesem Formular als pdf oder Bilddatei hochgeladen werden. Hier können Sie die SEPA-Lastschrift erstellen.

Ich möchte als ordentliches Mitglied (mit Liegeplatz) dem KSVL beitreten und erkläre,

  • ein gültiges SEPA-Mandat
  • die geltenden Vereinsstatuten
  • die geltende Geschäftsordnung
  • die geltende Hafenordnung
  • die geltenden Mindestverheftungsvorschriften
  • die geltenden Kranrichtlinien

im vollem Umfang anzuerkennen.

Ich möchte als außerordentliches Mitglied (mit Liegeplatz) dem KSVL beitreten und erkläre,

  • die geltenden Vereinsstatuten
  • die geltende Geschäftsordnung
  • die geltenden Kranrichtlinien

im vollem Umfang anzuerkennen.

** Die Aufnahme als außerordentliches Mitglied begründet nicht den Anspruch auf einen Liegeplatz.

Beitritt
Ordentliches Mitglied
Außerdentliches Mitglied
Im Verein stelle ich mich für folgende Arbeiten zur Verfügung
Voraussetzung für die Aufnahme in den KSVL ist der Besitz des Segelscheines „BfA Binnen“. Jedes Mitglied ist verpflichtet während der gesamten Vereinsmitgliedschaft einen Haftpflichtversicherungsschutz über eine Deckungssumme von mindestens € 1,5 Mio. vorweisen zu können. Ein Anrecht auf Benützung des Liegeplatzes ist erst mit Bezahlung der Liegeplatzgebühr, welche durch SEPA-Einzugsermächtigung jährlich um den 15. Februar des jeweiligen Jahres vom bekanntgegebenen Konto abgebucht wird.

Über eine Aufnahme (und bei ordentlichen Mitgliedern die Ausstellung einer Liegeplatzvereinbarung) entscheidet der Vorstand des KSVL. Ab Vereinsbeitritt gilt eine zweijährige Probezeit. Während der Probezeit ist jedes Mitglied verpflichtet sich aktiv im Vereinsleben einzubringen (Rasenmähen, Hecke schneiden, Hilfstätigkeiten bei Regatten, etc.)

(falls vorhanden)
(Motorbootschein, Tauchschein, Rettungsschein, etc.)

Jede Datenänderung (Bootswechsel, Wohnsitzwechsel, Änderung der E-Mail-Adresse, Änderung der Bankverbindung, etc.) ist dem Verein unverzüglich per Mail oder postalisch bekannt zu geben.

Die Jahreskosten für Liegeplatzbenützer setzen sich derzeit aus dem KSVL-Mitgliedsbeitrag, dem OeSV- Beitrag, den Kosten für Wassereinbauten, Grünfläche und Parkplatz sowie der Fischwasserabgabe zusammen.

Einmalig ist beim Vereinsbeitritt eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

Kostenaufstellung:

Aufnahmegebühr mit Liegeplatz (o. Mitglied)
€ 3 000,00 (einmalig)

Aufnahmegebühr ohne Liegeplatz (a.o. Mitglied)
€ 500,00 (einmalig)

Mitgliedsbeitrag KSVL (o. und a.o. Mitglied)
€ 150,00 (laufend)

Maximale Größe einer Datei: 10MB
Verbindliche Anmeldung
Datenschutz