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Beitritt-Mitglied
Ja, ich möchte …

Ich möchte als ordentliches Mitglied (mit Liegeplatz) dem KSVL beitreten und erkläre,

  • ein gültiges SEPA-Mandat
  • die geltenden Vereinsstatuten
  • die geltende Hafenordnung
  • die geltenden Mindestverheftungsvorschriften
  • die geltenden Kranrichtlinien
    im vollem Umfang anzuerkennen.
Ich möchte als außerordentliches Mitglied (ohne Liegeplatz) dem KSVL beitreten und erkläre,
  • die geltenden Vereinsstatuten
  • die geltenden Kranrichtlinien

im vollem Umfang anzuerkennen.

** Die Aufnahme als außerordentliches Mitglied begründet nicht den Anspruch auf einen Liegeplatz
(falls vorhanden)
(Motorbootschein, Tauchschein, Rettungsschein, etc.)
Im Verein stelle ich mich für folgende Arbeiten zur Verfügung

Voraussetzung für die Aufnahme in den KSVL ist der Besitz des Segelscheines „BfA Binnen“. Jedes Mitglied ist verpflichtet während der gesamten Vereinsmitgliedschaft einen Haftpflichtversicherungsschutz über eine Deckungssumme von mindestens € 1,5 Mio. vorweisen zu können. Ein Anrecht auf Benützung des Liegeplatzes entsteht erst mit Bezahlung der Liegeplatzgebühr, welche durch SEPA-Einzugsermächtigung jährlich um den 15. Februar des jeweiligen Jahres vom bekanntgegebenen Konto abgebucht wird.

Jedes Mitglied ist verpflichtet sich aktiv im Vereinsleben einzubringen….” (nicht nur während der Probezeit).

Über eine Aufnahme (und bei ordentlichen Mitgliedern die Ausstellung einer Liegeplatzvereinbarung) entscheidet der Vorstand des KSVL. Ab Vereinsbeitritt gilt eine zweijährige Probezeit. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich aktiv im Vereinsleben einzubringen (Rasenmähen, Hecke schneiden, Hilfstätigkeiten bei Regatten, etc.)

Jede Datenänderung (Bootswechsel, Wohnsitzwechsel, Änderung der E-Mail-Adresse, Änderung der Bankverbindung, etc.) ist dem Verein unverzüglich per Mail oder postalisch bekannt zu geben.

Die Jahreskosten für Liegeplatzbenützer setzen sich derzeit aus dem KSVL-Mitgliedsbeitrag, dem OeSV- Beitrag, den Kosten für Wassereinbauten, Grünfläche und Parkplatz sowie der Fischwasserabgabe zusammen.

Einmalig ist beim Vereinsbeitritt eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

Kostenaufstellung:

Aufnahmegebühr mit Liegeplatz (o. Mitglied)
€ 3 000,00 (einmalig)

Aufnahmegebühr ohne Liegeplatz (a.o. Mitglied)
€ 500,00 (einmalig)

Mitgliedsbeitrag KSVL (o. und a.o. Mitglied)
€ 150,00 (laufend)

Verbindliche Anmeldung
Datenschutz